Alex Hofmann auf Gründerszene:

Für welchen Betrag das 20-Mann-starke Team um die Geschäftsführer Holger G. Weiss und Armin G. Schmidt an den US-Automotive-Ableger des japanischen Großkonzern geht, wollte man beim Investor Ventegis Capital nicht verraten. Aupeo soll auch künftig als eigenständiges Unternehmen weitergeführt werden.

Zwischen Aupeo und Panasonic gab es schon seit Monaten eine engere Kooperation, wie Stephan Beyer, Investment Director bei Ventegis Capital (www.ventegis-capital.de) gegenüber Gründerszene erläutert. Damit sei der jetzige Exit eine konsequente Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, insbesondere da die Make-or-Buy-Entscheidung in dem Markt durch die notwendige Geschwindigkeit beeinflusst sein dürfte.

Aupeo ist eine Art deutsches Pandora und bietet unter anderem Stationen von Musikmagazinen wie De:bug  und intro an.

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Andreas Wilkens auf heise online:

Die französische Verwertungsgesellschaft Sacem hat den Lizenzvertrag für Google Videoplattform YouTube verlängert. Laut Sacem-Mitteilung hat auch Universal Music Publishing International (UMPI) die Vereinbarung unterschrieben. Danach sollen Musikvideos aus dem Repertoire der Künstler, die von Sacem oder UMPI vertreten werden, in 127 Ländern in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Asien auf Youtube zu sehen sein.

Die SACEM ist das französische Äquivalent zur GEMA. Über die Höhe der Zahlungen ist nichts bekannt.

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Weitere Musikbusinessnews der letzten Tage:

  • Schneller zur Musik: EU-Parlament berät neue Regeln für Verwertungsgesellschaften “800 Tage für die Rechteklärung: So lange dauerte es, bis Spotify am 7. Oktober 2008 schließlich online ging – zunächst in Schweden. Grund war die mühsame Aufgabe, bei den Verwertungsgesellschaften in verschiedenen Ländern Lizenzen für das Streaming von Musikstücken zu erhalten. Das muss auch einfacher und vor allem schneller gehen, beschloss die Europäische Kommission. So ist die EU schon seit einigen Jahren bestrebt, diesen Bereich einheitlich zu regeln.”
  • YouTube vs. GEMA: digitalKultur.TV spricht mit Stephan Benn Stephan Benn vom VUT im Gespräch mit Gulli: “Wer sperrt eigentlich die ganzen Videos bei YouTube? Warum können wir uns bei der Google-Tochter die ganzen Clips nur mit Umwegen anschauen? Sind die höheren Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten wirklich gerechtfertigt? Warum sollen die Clubs künftig mehr Geld bezahlen? Holen sich die Musikpiraten noch eine gerichtliche Abfuhr? Dies und mehr fragen wir Stephan Benn, Rechtsanwalt aus Köln.”
  • Yopegu: Zentrale Anlaufstelle für Audioguides | netzwertig.com I Internetwirtschaft I Startups I Trends I Digitalisierung “Das Potsdamer Startup Yopegu will Audioguides für Ausstellungen und Stadtrundgänge an einer Stelle sammeln. Herausforderung und Chance zugleich ist die direkte Kooperation mit den Anbietern und die geplante Übersetzung der Guides in Gebärdensprache.”
  • Brazil’s Music Collection Societies Convicted Of Price Fixing | Techdirt Lite“Almost exactly a year ago we wrote about how Brazil’s performance rights organization, ECAD (which is the trade association for the Brazilian equivalents of ASCAP, BMI and SESAC), was trying to shake down anyone who embedded a YouTube video, even though ECAD already had an agreement with YouTube. Basically, they were trying to collect twice for the same thing. Around that time, it also was revealed that ECAD’s directors were under investigation for providing no information on how it collects or distributes revenue… and then granting its directors huge bonuses.Now, it appears those were the least of ECAD’s problems, because (as reader Ninja passes along), ECAD and the six music licensing agencies that make up its members have been convicted of being an illegal cartel engaged in price fixing, and told to pay $38 million in fines. The fine is clear that they cannot use money collected for artists to pay this fine.”
  • GarageBand spricht mit Audiobus
  • Chirpify Adds Facebook To In-Stream Music Sales Platform
  • Universal Music, Samsung launch Kleek music streaming service in Africa | The Verge

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“Gekaufte” MP3-Dateien dürfen nicht weiterverkauft werden.

David Pachali auf irights.info:

Darf man gebrauchte MP3-Dateien weiterverkaufen? Der Dienst Redigi ist darüber mit der Musikindustrie in Auseinandersetzungen verwickelt. Im Streit mit der Plattenfirma Capitol Records hat das New Yorker Bezirksgericht am Wochenende gegen Redigi entschieden. Redigi verletze Verwertungsrechte der Plattenfirma, Musikdateien fallen nicht unter das Weiterverkaufsrecht nach der „First-Sale”-Doktrin, so das Urteil des Richters Richard Sullivan (PDF).

Pachali über die Aussichten für Redigi:

Ob das Urteil einen dauerhaften Rückschlag für den digitalen Weiterverkauf bedeutet, ist offen: Redigi will in die Berufung, außerdem sei die Software inzwischen weiterentwickelt: In der nach der Capitol-Klage veröffentlichten Version könne der Nutzer Dateien direkt über iTunes in den Cloudspeicher laden – im Zweifel müssten Gerichte also auch die neue Version urheberrechtlich beurteilen. Der angekündigte Start des Dienstes in Europa steht noch aus – der Streit wird dann über den Atlantik wandern.

Redigi stellt einen interessanten Test für das bestehende System dar, in dem bei Dateien von Verkauf gesprochen aber in Wirklichkeit eine recht restriktive Lizenzierung gemeint ist. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis von iTunes über Beatport bis Amazon niemand mehr von ‘Verkauf’ sprechen darf, zumindest nicht, ohne deutlich zu machen, dass der ‘Kauf’ von Dateien mit weniger Rechten verbunden ist als der Kauf etwa eines Tisches.

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Covern erlaubt, Remixen verboten

by Marcel Weiß on 28. März 2013

in Urheberrecht

Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org über die rechtlichen Unterschiede zwischen Coverversion und Remix:

Aus netzpolitischer Perspektive ist das interessanteste an Heinos Cover-Album, dass er es ohne größere Probleme veröffentlichen durfte. Mehr noch, Heino durfte das sogar, ohne zu fragen. Und er darf Geld damit verdienen, durch Downloads und CD-Verkäufe genauso wie durch Live-Auftritte. Zwar muss er von seinen diesbezüglichen Einnahmen durchaus beträchtliche Anteile an Komponisten und Autorinnen der Stücke abgeben, diese könnten ihn aber – selbst wenn sie wollten – nicht am Nachsingen, Aufführen und Verkaufen „ihrer“ Werke hindern, sofern sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Das juristische Konstrukt hinter dieser allgemeinen Karaoke-Erlaubnis sind „Zwangslizenzen“, die von Verwertungsgesellschaften erworben werden können.

Bedingung für Heinos Möglichkeit, Songs auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu covern, ist jedoch, dass er diese gerade nicht zu stark verändert – abgesehen von jener, durchaus tiefgehenden Änderung, die Heinos Stimme und das neue Einspielen der Musik mit sich bringen. Die Grenzen sind fließend.

Sobald man kreativ(er) wird, wird es zustimmungspflichtig:

Hätte sich Heino stattdessen dazu entschlossen, die unterlegte Musik abzuwandeln oder zum Beispiel bei einigen Stücken nur den Refrain nachzusingen und die Strophen selbst zu texten oder hätte er den Refrain aus einem Song mit Strophen aus einem anderen Song kombiniert, er hätte für jede Veröffentlichung und Verwertung die Zustimmung aller betroffenen Rechteinhaber gebraucht.

Zugespitzt erlaubt unser derzeitiges Urheberrecht also in den allermeisten Fällen „bloßes“ Nachsingen zustimmungslos dank Zwangslizenz, während kreative Fortschöpfung in Form von abgeleiteten, re-kombinierten Werken – kurz: Remix – verboten ist. Mehr noch, auf Grund von Leistungsschutzrechten der Tonträgerhersteller ist auch die Verwendung „kleinster Teile“ – die berüchtigten drei Töne in der erst jüngst wieder bestätigten BGH-Entscheidung Metall-auf-Metall (vgl. „Zwei Takte Leistungsschutzrecht“) – im Rahmen eines Remixes nicht erlaubt, sofern eine durchschnittlich ausgestattete Musikproduzentin die entsprechende Tonfolge selbst einspielen könnte. Dieser Maßstab ist aber in einer Welt, in der alle mit Computer über die Werkzeuge zum Remixen aber immer noch nur die wenigsten über Zugang zu einem Tonstudie verfügen, mit Sicherheit der falsche.

Es bleibt die Frage, warum 15 Jahre nach dem Einzug des Internets im Mainstream diese rechtliche Diskrepanz immer noch besteht.

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Der US-amerikanische On-Demand-Streaming-Anbieter Rhapsody, der Ende 2011 Napster übernahm, startet in Kooperation mit E-Plus ein neues Streamingangebot für E-Plus-Kunden.

Aus der Pressemitteilung:

Rhapsody und Viacom International Media Networks haben im Rahmen einer Unternehmenskooperation einen mobilen Musik-Streaming-Service entwickelt: MTV Music powered by Rhapsody wird ab dem 1. April über die E-Plus Gruppe bereitgestellt. Der Service steht exklusiv Kunden der E-Plus Gruppen-Marken BASE, E-Plus und MTV Mobile zur Verfügung. MTV Music powered by Rhapsody ist eine digitale mobile Musik-Plattform, die aktuell mehr als 18 Millionen Titel aller Genres, tausende Hörbücher sowie zahlreiche Playlists und redaktionelle Musikempfehlungen enthält.

BASE, E-Plus- und MTV Mobile-Kunden können die Musik-Flat ab sofort per App für Apple iOS- oder Android-basierte Smartphones oder Tablets nutzen – BASE-Kunden entweder als zubuchbare Datenoption in den Tarifen BASE smart mit BASE Cloud 3 GB und BASE all-in mit BASE Cloud 5 GB oder im Rahmen des Premium-Tarifs BASE all-in plus, der die Musik-Flat und weitere Zusatzdienste beinhaltet – MTV Mobile-Kunden über zubuchbare Datenoptionen.

Rhapsody befindet sich mit diesem Deal in guter Gesellschaft: Konkurrent Spotify sägt bereits seit längerem in vielen Ländern mit ähnlichen Deals an der Netzneutralität. Der wesentliche Unterschied liegt in der Branding- und Kooperationsstrategie.

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Nokia Musik+ startet in Deutschland

by Marcel Weiß on 26. März 2013

in Streaming

Der Streamingdienst Nokia Musik+ startet in Deutschland:

Die kostenlose Variante dürften die Benutzer eines Nokia Lumia vielleicht schon kennen: keine Anmeldung, keine Werbung und dabei Musik streamen oder auch offline hören. Ebenfalls lassen sich mit Nokia Mix Radio eigene Mixe kreieren. Zur Übersicht habe ich mal eine Grafik eingebunden, die noch einmal genau alles aufzeigt. Nokia Musik+ kostet 3,99 Euro im Monat und hat weniger Beschränkungen. So ist die Musik nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch im Browser auf dem PC nutzbar. Ebenfalls lassen sich unbegrenzte Mixe herunterladen.

Laut Nokia umfasst der Katalog 22 Millionen Songs.

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Es war längst überfällig: SoundCloud hat auf dem SXSW-Festival eine neue Preisstruktur vorgestellt, die nicht nur einfacher sondern insgesamt auch günstiger ist. Neben der Free-Variante gibt es nun zwei kostenpflichtige Pro-Alternativen:

  • "Pro" mit vier Stunden Sound, Spotlight, "Quiet Mode"-Option (Kommentare abschalten oder privat schalten) und einfache Statistiken für drei Euro pro Monat oder 29 Euro pro Jahr
  • "Pro Unlimited" mit einem (theoretisch) unbegrenzten Uploadvolumen und detaillierteren Statistiken für neun Euro pro Monat oder 99 Euro pro Jahr

Vorgestellt wurde die neue Preisstruktur am 11.3. auf dem SXSW-Festival. Verfügbar sein soll sie ab heute, den 12.3.

Bis dato setzte SoundCloud auf eine verwirrende Preisgestaltung mit neben dem Free-Account vier verschiedenen Premiumvarianten, welche von 29€/Jahr bis 500€/Jahr reichten. Die Struktur richtete sich eindeutig an die Unterscheidung Hobbymusiker/Professioneller Musiker/Label. Diese Aufteilung der Nutzerschaft ergibt aber keinen Sinn, wenn man wie SoundCloud nicht ‘nur’ eine Plattform für Musiker sein will sondern das ‘YouTube für Audio’ werden will.

Mit dem neuen Account ‘Pro Unlimited’ ist SoundCloud nun mit einem Schlag auch eine attraktive Hostingplattform für Podcasts geworden, was bereits zeigt wie besser die neue Preisstruktur ist. (neunetzcast, der Podcast von neunetz.com, läuft bereits seit längerem auf SoundCloud.)

Auf dem Blog von SoundCloud heißt es zu den weiteren Neuerungen, die auch die Upload-Tools umfassen:

We really appreciate all of you who’ve already been using Premium to share your sounds, making such a huge contribution to the SoundCloud community. If you’re already a Premium subscriber, from tomorrow you can upgrade your account to Pro at no extra cost.

More news: we’ve also been working on some improvements to the platform. When we introduced the new SoundCloud last December, one thing that you told us was that you needed us to improve the tools you use for posting sounds, as well as communication tools. So we’ve been rebuilding upload and messaging from scratch, making them native to the new platform, and Flash-free.

Look out for the updated tools, coming very soon: we’ll be rolling them out and building their functionality as we go. We’re also making private messaging simpler as part of the process, clearing up things that have caused technical issues and spam in the past.

Des weiteren, und nicht minder spannend für das Geschäftsmodell von SoundCloud, wurde außerdem ein neues Angebot für Partner eingeführt, welches nur auf Einladungsbasis zur Verfügung gestellt wird. The Next Web:

Pro Partners get the ability to brand their profile pages with a large banner image. They also get access to a new ‘Moving Sound’ feature that that shows a slideshow of images to accompany audio. This will allow, for example, artists to add a visual accompaniment to their songs, while brands can add additional messaging to the audio they share.

Launchpartner sind Red Bull, Snoop Lion, Chris Hardwick, The Grammys, The-Dream, SModcast, The Guardian, Blue Mic, KQED und Blue Bottle Coffee.

Die Pro-Partner-Features sollen auch zum Rest der Plattform kommen:

While features like Moving Sound, and others that will follow it in the future, will first be offered to Pro Partners, SoundCloud says that they will "quickly" be added to other tiers of Pro membership.

An additional benefit for Pro Partners is the ability to promote their accounts, Twitter-style, in a revamped ‘Interesting’ section, available to all users. This offers suggestions of accounts that users may want to subscribe to, based on their behavior. Pro Partner accounts will be given prime place here.

Mit "Moving Sounds" wird etwa auch Werbung möglich. GigaOm:

But the real opportunity here will be for advertisers. It is now much easier to imagine a scenario where brief ads are inserted into streaming playlists, in between tracks, with both audio and moving graphics being part of the deal. And, asked whether this is the direction in which SoundCloud is heading, Wahlforss certainly didn’t deny the possibility:

"In general, there is a whole movement of native advertising. We’ve seen success with YouTube with promoted content, so we feel there isn’t anything happening in audio on the native advertising side. We think we’re the best positioned of any service out there to do that and to really work with creators.
"[However] we’re in the early stages right now; it’s in the experimental phase. Right now these pieces of content won’t appear unless a friend of yours reposts the content."

Adweek fantasiert bereits über SoundCloud als trojanisches Pferd im neuen Musikfeed von Facebook:

Last week, Facebook began adding a new Music feed where users can see what their friends are listening to on Spotify and learn about their favorite bands’ upcoming concerts or album releases. Since Facebook isn’t yet rolling out ads to the Music feed, non-musical brands are pretty much locked out—unless they have a way to sneak in through a SoundCloud account. Conceivably, if a brand posts sounds to SoundCloud that get shared to Facebook through Facebook Connect, that sound will show up in the Music feed. That means Bud Light Platinum could promote on SoundCloud a clip of Justin Timberlake’s Suit &Tie, which appears in the Bud Light’s TV ads. When the clip that song gets shared to Facebook by Bud Light or its SoundCloud followers, that Facebook post would be distributed within the Music feed.

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Musikbusinessnews: Spotify, Warner Music, Pandora

by Marcel Weiß on 7. März 2013

in Allgemein

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Musikbusinessnews: Amazon, Wahwah, Deezer

by Marcel Weiß on 28. Februar 2013

in Allgemein

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Daniel Ek: Spotify wird dieses Jahr 500 Mio. $ auszahlen

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Spotify chief executive and co-founder Da [...]

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PR-Slapstick der GEMA

31.01.2013

laut.de über eine Reaktion der GEMA auf eine “Stern”-S [...]

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Rdio startet kostenfreies On-Demand-Streaming, nur nicht in Deutschland und Brasilien

29.01.2013

Martin Weigert auf netzwertig.com:

Die unbewegliche H [...]

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